Firma in USA gründen als Deutscher: Welches Visum?

Oct 15, 2026
Firma in USA gründen als Deutscher: Welches Visum?

Kurz gesagt: Als Deutscher kannst du eine Firma in den USA gründen, ohne dort zu leben, und sie von außen führen. Die Firma allein gibt dir aber kein Recht, in den USA zu wohnen oder vor Ort zu arbeiten. Wer mit der eigenen Firma in den USA leben und arbeiten will, braucht zuerst ein Visum, und für Gründer aus Deutschland ist das in unserer Erfahrung meistens das E-2-Visum.

Kann ich als Deutscher eine Firma in den USA gründen?

Ja, eine US-Firma kann jeder gründen, auch ohne Wohnsitz und ohne Visum in den USA. Die häufigste Form dafür ist die LLC. Eine LLC (Limited Liability Company) ist eine amerikanische Firmenform mit beschränkter Haftung, vergleichbar mit einer GmbH, aber mit weniger Formalitäten. Gegründet wird sie in einem Bundesstaat, und jeder Bundesstaat hat eigene Regeln und Gebühren.

Viele gründen eine LLC, ohne jemals auszuwandern. Digitale Nomaden etwa betreiben ihre LLC von unterwegs, verkaufen online und reisen nur ab und zu in die USA. Für die Steuer braucht die Firma eine EIN. Die EIN (Employer Identification Number) ist die Steuernummer einer US-Firma. Sie wird bei der US-Bundessteuerbehörde IRS beantragt, laut IRS kostenlos (Stand Oktober 2026).

Wie die Gründung selbst abläuft, beschreiben wir in unserem Beitrag zur LLC-Gründung.

Brauche ich ein Visum, um eine Firma in den USA zu gründen?

Für die Gründung selbst brauchst du kein Visum. Ein Visum brauchst du erst, wenn du mit der Firma in den USA vor Ort arbeiten willst.

Genau an dieser Stelle stocken viele Pläne. Die Firma ist eingetragen, das Konto eröffnet, die Website online. Dann stellt sich heraus, dass die Gründerin selbst gar nicht im eigenen Laden in Florida stehen darf.

Die Firma ist ein Unternehmen. Das Visum ist eine Erlaubnis für dich als Person. Beides hängt zusammen, aber das eine ersetzt das andere nicht.

Reicht ein ESTA, um in meiner US-Firma zu arbeiten?

Nein, ein ESTA reicht dafür nicht. Das ESTA ist die elektronische Reisegenehmigung für das Visa Waiver Program. Deutsche reisen damit laut US-Außenministerium für Tourismus oder Geschäftsreisen bis zu 90 Tage ohne Visum in die USA ein (Stand Oktober 2026).

Ein ESTA ist kein Arbeitsvisum und keine Aufenthaltserlaubnis. Wo genau die Grenze zwischen einer Geschäftsreise und Arbeit in der eigenen Firma liegt, klärst du am besten mit einem Einwanderungsanwalt, bevor du reist.

Welche Möglichkeiten habe ich mit einer Firma in den USA?

Es gibt drei typische Situationen, und jede verlangt etwas anderes:

Was du vorhast Was du brauchst Was es dir erlaubt
Firma gründen und von außen führen kein Visum Firma besitzen und von außerhalb der USA betreiben
Ab und zu in die USA reisen ESTA Tourismus oder Geschäftsreisen bis 90 Tage, kein Arbeiten vor Ort
Mit der eigenen Firma in den USA leben und arbeiten ein Visum, für Gründer meist das E-2 in der eigenen Firma arbeiten, Familie kann mitkommen

Es gibt weitere Visa für Unternehmer, etwa für Mitarbeiter, die eine bestehende Firma aus dem Ausland in die USA versetzt. Für Privatleute, die in den USA neu gründen wollen, ist das E-2 in unserer Erfahrung der gangbarste Weg.

Was ist das E-2-Visum?

Das E-2-Visum ist ein Visum für Investoren aus Ländern, mit denen die USA einen Handels- und Schifffahrtsvertrag haben. Deutschland gehört seit dem 14. Juli 1956 dazu, Österreich und die Schweiz ebenfalls (laut Liste der Vertragsstaaten des US-Außenministeriums, Stand Oktober 2026). Wer eigenes Kapital in ein US-Unternehmen investiert und es selbst führt, kann damit in den USA leben und in genau dieser Firma arbeiten.

Die US-Einwanderungsbehörde USCIS nennt drei Grundbedingungen:

  1. Du bist Staatsangehöriger eines Vertragsstaates, z. B. Deutschland.
  2. Du hast einen substanziellen Betrag in ein echtes, aktives Unternehmen in den USA investiert oder bist gerade dabei.
  3. Du kommst, um dieses Unternehmen aufzubauen und zu führen. Dafür brauchst du mindestens 50 Prozent der Firma oder die operative Kontrolle.

Das Geld muss im Risiko stehen. Es fließt also wirklich in die Firma und kann verloren gehen, wenn das Geschäft scheitert. Außerdem gilt: Ein neues Unternehmen sollte laut USCIS innerhalb von fünf Jahren ab Beginn deines ersten E-2-Status mehr als nur den Lebensunterhalt für dich und deine Familie erwirtschaften, also nicht mehr „marginal“ sein.

Dein Ehepartner und eure unverheirateten Kinder unter 21 Jahren dürfen mitkommen. Dein Ehepartner darf in den USA arbeiten, so steht es bei USCIS.

Welches Visum brauche ich für eine LLC in den USA?

Für die LLC selbst brauchst du kein Visum. Ein Visum brauchst du nur, wenn du mit dieser LLC in den USA leben und arbeiten willst. Dann kann die LLC die Firma sein, in die du für das E-2 investierst.

Die Firma ist ein Baustein des Antrags, nicht das Ziel. Entscheidend ist, ob Geschäft, Kapital und deine Rolle darin zu den Voraussetzungen passen.

Brauche ich schon eine fertige Geschäftsidee?

Nein, die Idee muss nicht fertig sein, wenn du anfängst. Sehr viele, die bei uns im Programm starten, kommen ohne Geschäftsidee. Die Idee zu entwickeln, die zu dir, deinem Kapital und dem E-2 passt, ist Teil unserer Arbeit.

Auch wer heute noch kein sicheres Englisch spricht, ist deshalb nicht raus.

Wie gehe ich Schritt für Schritt vor?

So sieht der Weg in unserer Erfahrung aus:

  1. Klären, ob du in den USA leben willst oder die Firma von außen führen möchtest.
  2. Wenn du dort leben willst: prüfen, ob das E-2 zu deiner Lage passt, vor allem beim eigenen Kapital.
  3. Eine Geschäftsidee entwickeln und prüfen, ob sie in den USA trägt.
  4. Die Firma gründen, ein Geschäftskonto eröffnen und das Kapital investieren.
  5. Den Antrag gemeinsam mit einem Anwalt vorbereiten und beim US-Konsulat einreichen.

Für den Aufbau bis zur Einreichung rechnen wir mit sechs bis neun Monaten, wenn man es richtig macht. Ab dem aktiven Start bis zum Visum dauert es rund ein Jahr. Wer sich zwei bis drei Jahre Zeit für die Vorbereitung nimmt, ist damit völlig in Ordnung. Was nach der Einreichung passiert, liegt beim Konsulat, darauf hat niemand Einfluss.

Bei NEUSTART USA begleiten wir Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz auf diesem Weg, von der Geschäftsidee bis zum Visum und über das Visum hinaus. Wer bereits eine Firma führt und in die USA expandieren will, findet mehr dazu in unserem Beitrag zum Business in den USA.

Häufige Fragen

Kann ich eine Firma in den USA gründen, ohne dort zu wohnen?

Ja. Eine US-Firma wie die LLC kannst du ohne Wohnsitz und ohne Visum in den USA gründen und von Deutschland oder einem anderen Land aus führen.

Bekomme ich durch meine US-Firma automatisch ein Visum?

Nein. Die Firma gibt dir kein Recht, in den USA zu wohnen oder zu arbeiten. Sie kann die Grundlage für ein E-2-Visum sein, das Visum beantragst du aber gesondert beim US-Konsulat.

Darf ich mit ESTA in meiner US-Firma arbeiten?

Nein. Mit dem ESTA reist du laut US-Außenministerium für Tourismus oder Geschäftsreisen bis zu 90 Tage ein. Ein ESTA ist kein Arbeitsvisum und keine Aufenthaltserlaubnis.

Wie viel Geld brauche ich für das E-2-Visum?

Einen gesetzlichen Mindestbetrag gibt es nicht. In unserer Arbeit hat sich eigenes Kapital zwischen $60.000 und $150.000 für das Business als realistischer Rahmen gezeigt. Das ist eine Erfahrung, keine gesetzliche Grenze.

Darf mein Ehepartner in den USA arbeiten, wenn ich ein E-2-Visum habe?

Ja. Laut der US-Einwanderungsbehörde USCIS ist der Ehepartner mit gültigem E-2-Status zur Arbeit berechtigt.

Wie geht es weiter?

Ob das E-2 für dich in Frage kommt und wie der Weg von der Idee bis zum Visum im Einzelnen aussieht, erklären wir im kostenlosen Webinar. Hier kannst du dich anmelden.

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